Ex-Post Kostenausweis
Fragen & Antworten
Der Ex-Post Kostenausweis zeigt Ihnen transparent, welche Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Wertpapierveranlagung für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr tatsächlich angefallen sind.
Er gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über:
- Kosten für Dienstleistungen (z. B. Depotführung oder Kauf/Verkauf)
- Produktkosten (z. B. Verwaltungs- und Managementkosten für Fonds)
- sowie deren Auswirkung auf Ihre Rendite
Ziel ist, dass Sie genau sehen, wie sich Kosten auf Ihren Anlageerfolg auswirken.
Dieser Beleg weist die Summen der Kosten aus. Auf Anfrage händigen wir Ihnen gerne einen Detailbeleg mit den Einzelnachweisen aus.
Der Kostenausweis unterscheidet drei Hauptbereiche:
- Dienstleistungskosten
- Produktkosten
- Gesamtkosten
Diese Struktur hilft Ihnen zu verstehen, wo genau Kosten entstehen und wie sie verrechnet werden.
Dienstleistungskosten sind alle Kosten, die für die Betreuung und Durchführung Ihrer Wertpapiergeschäfte angefallen sind.
Dazu zählen z. B.:
- Transaktionskosten (Kauf/Verkauf)
- Depotgebühren oder Kontoführung
- Kosten für Währungskonvertierung
- Verwaltungs- oder Serviceentgelte
Es wird auch ausgewiesen, wenn Teile dieser Kosten an Ihren Vertriebspartner (z. B. Ihren Berater) weitergeleitet wurden.
Im Kostenausweis werden diese Kosten grundsätzlich so dargestellt:
- Transaktionskosten: Kosten beim Kauf/Verkauf (z. B. Gebühren, Provisionen)
- Währungskosten: Kosten bei Fremdwährungsumrechnung
- Transaktionsunabhängige Kosten: z. B. Depotgebühren, Kontoführung
- Sonstige Kosten: weitere Spesen rund um die Veranlagung
- Zahlungen Dritter (siehe eigene Frage unten)
Die meisten dieser Kosten werden direkt Ihrem Konto oder Depot belastet.
Produktkosten entstehen direkt im Finanzprodukt selbst (z. B. bei Fonds oder Zertifikaten).
Wichtig:
- Dese Kosten werden nicht separat verrechnet
- und sind bereits im Kurswert des Produkts enthalten.
Das bedeutet: Sie sehen diese Kosten nicht als Abbuchung, sie wirken sich aber auf die Wertentwicklung aus.
Zahlungen Dritter sind Vergütungen, die die Bank von Produktanbietern (z. B. Fondsgesellschaften) erhält.
Wichtig zu wissen:
- Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten
- Diese Zahlungen stammen aus den Produktkosten
- Sie werden zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität verwendet
Beispiele für solche Qualitätsverbesserungen:
- breite Produktauswahl
- Schulungen und Beratung
- Services rund um die Plattform
Diese Zahlungen werden im Kostenausweis offengelegt, aber nicht zusätzlich verrechnet.
Weil diese Kosten bereits im Produkt (z. B. Fonds) enthalten sind.
Das bedeutet:
- Sie zahlen diese Kosten indirekt über den Kurs
- Deshalb werden sie nicht noch einmal zu den Gesamtkosten addiert
Ziel ist hier volle Transparenz – ohne doppelte Belastung.
Ein Teil der Kosten kann an Ihren Vertriebspartner weitergegeben werden (z. B. an die Beraterfirma).
Dies betrifft z. B.:
- Provisionen aus Transaktionen
- Serviceentgelte
- Teile von Produktkosten
Diese Information zeigt Ihnen, wer welche Vergütung erhält.
Die Gesamtkosten bestehen aus:
- Produktkosten (bereits im Kurs enthalten)
- tatsächlich verrechneten Dienstleistungskosten
(z. B. Transaktionskosten, Depotgebühren, Währungskosten)
Wichtig:
Zahlungen Dritter werden nicht doppelt gezählt, da sie bereits im Produkt enthalten sind.
Die Gesamtkosten zeigen also die tatsächliche Belastung Ihrer Veranlagung.
Dieser Hinweis zeigt, wie stark Ihre Rendite durch Kosten beeinflusst wurde.
Die ausgewiesenen Kosten wurden direkt vom Anlageerfolg abgezogen.
Das bedeutet:
- Ihr tatsächlicher Kursgewinn ist nach Kosten geringer
- Sie sehen transparent, wie hoch dieser Effekt war
Banken sind gesetzlich verpflichtet (WAG 2018), alle Kosten rund um Wertpapierdienstleistungen vollständig und verständlich im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr offenzulegen.
Der Ex-Post Kostenausweis sorgt dafür, dass Sie:
- alle Kosten im Detail kennen
- Angebote vergleichen können
- fundierte Entscheidungen treffen können
Nein.
Zuwendungen (Zahlungen Dritter):
- führen zu keinen zusätzlichen Belastungen
- sind bereits in den Produktkosten enthalten
- werden nur aus Transparenzgründen ausgewiesen
Auch wenn Ihr Depot bereits geschlossen wurde, sind Banken gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Ex-Post Kostenausweis zu übermitteln.
Der Grund dafür ist: Der Kostenausweis bezieht sich immer auf einen vergangenen Zeitraum (z. B. das gesamte Kalenderjahr) – unabhängig davon, ob das Depot aktuell noch besteht oder nicht.
Das bedeutet konkret:
- Sie erhalten den Kostenausweis für den Zeitraum, in dem Ihr Depot noch aktiv war
- Alle in diesem Zeitraum angefallenen Kosten müssen vollständig offengelegt werden
- Dies gilt auch dann, wenn das Depot zwischenzeitlich aufgelöst wurde
Ziel ist die vollständige Transparenz über alle tatsächlich entstandenen Kosten – auch rückwirkend.
Diese Offenlegung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben (WAG 2018) und stellt sicher, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Kosten Ihre Veranlagung beeinflusst haben.