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Neuerungen bei steuerlichen Anschaffungsdaten bei Auslandsüberträgen
Ab dem 01.07.2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Depotüberträge von ausländischen Banken nach Österreich. Die bisher erforderliche lückenlose Transaktionshistorie entfällt. Stattdessen müssen die steuerlichen Anschaffungsdaten künftig über eine Meldung an das Finanzamt nachgewiesen werden.
Für die Übernahme der tatsächlichen Anschaffungsdaten ist nach dem Depotübertrag eine Meldung über FinanzOnline mittels Formular E 24-6 erforderlich. Die Bestätigung dieser Meldung dient als Nachweis und sollte anschließend auch an die Plattform übermittelt werden.
👉 Wichtig: Erfolgt keine Meldung innerhalb eines Monats nach dem Depotübertrag, müssen die Wertpapiere mit pauschalen Anschaffungskosten geführt werden. Dies kann bei einem späteren Verkauf zu steuerlichen Nachteilen führen.
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Alle Details, Fristen und häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQs: