Gewinnfreibetrag
Einfach investieren & clever Steuern sparen
Nutzen Sie Ihre Chance auf den Gewinnfreibetrag 2025!
Auch im Jahr 2025 sind sämtliche Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG – darunter auch geeignete Investmentfonds – für den Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG zugelassen. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung: Die Investition muss bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Jetzt rechtzeitig handeln!
Um eine fristgerechte Kaufabrechnung bis Jahresende sicherzustellen, benötigen wir Ihren Wertpapier-Kaufauftrag (per Schnittstelle, E-Mail oder Post) sowie den Geldeingang bis spätestens 15. Dezember 2025.
Bitte beachten Sie: Später eingehende Aufträge oder Gelder können leider erst im Jahr 2026 abgerechnet werden.
Letzte Chance – bis zum 30. Dezember 2025!
Für kurzfristige Investitionen bieten wir Ihnen eine besondere Möglichkeit:
Bei Auftragseingang bis einschließlich 30. Dezember 2025 garantieren wir eine Abrechnung noch im Jahr 2025– bei Investition in den bewährten Fonds Apollo Konservativ (ISIN AT0000A1TVS6).
Wichtige Voraussetzungen:
- Ein bestehendes Depot
- Der Investitionsbetrag befindet sich bereits auf dem Verrechnungskonto/KONTO plus
Gewinnfreibetragsrechner
Ihr Gewinn
Ihr Freibetrag
- Grundfreibetrag bis zu 33.000 Euro: 15%
- für die nächsten 145.000 Euro: 13%
- für die nächsten 175.000 Euro: 7%
- für die nächsten 230.000 Euro: 4,5%
- ab 583.000 Euro: kein weiterer Gewinnfreibetrag
Der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beträgt damit € 46.400,-.
Gewinnfreibetrag & Fondsliste: Ihre Investitionsmöglichkeiten auf einen Blick
Entdecken Sie hier unsere aktuelle Übersicht der über unsere Plattform zeichenbaren § 14-Investmentfonds:
Plattform GFB Fondsliste (Stand 28.08.2024)
Diese Fonds sind seit dem 01.01.2017 gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags (§ 10 EStG) zugelassen und bieten Ihnen attraktive Möglichkeiten zur steueroptimierten Geldanlage.
Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?
Natürliche Personen
Betriebliche Einkünfte (§ 2 EStG.)
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Unternehmer
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Freiberufler
Gesellschafter einer GmbH
- Beteiligung von mehr als 25 %
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit
Wie funktioniert der Gewinnfreibetrag?
- Grundfreibetrag
- ohne Investition
- bis zu EUR 33.000,--
- max. EUR 4.950,-- (15 % von 33.000,--)
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
- über Grundfreibetrag hinaus
- Begünstigte Wertpapiere:
- Wertpapiere im Sinne des § 14. EStG
- Investmentfonds
- 4 Jahre dem Betrieb gewidmet - Geltendmachung in Einkommenssteuererklärung
- Empfehlung: Nutzung eines Vermögensaufbauplans
Wie hoch ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?
Gewinnanteil | Freibetragssatz |
---|---|
bis EUR 175.000 | 13 % |
nächste EUR 175.000 | 7 % |
weitere EUR 230.000 | 4,5 % |
über EUR 583.000 | kein Freibetrag |
Maximaler Gewinnfreibetrag: EUR 46.400 pro Veranlagungsjahr
Die Berechnung und steuerliche Geltendmachung erfolgt idealerweise mit Unterstützung Ihres Steuerberaters.
Risiken:
- Erhebliche Kursschwankungen sind möglich
- Kapitalverlust ist möglich
- Gläubigerbeteiligung ("Bail-In") ist je nach Finanzinstrument möglich
- Unternehmens- und Marktrisiken sind möglich
- Es besteht Währungsrisiko bei Finanzinstrumenten in Fremdwährungen
Wichtiger Hinweis zu Risiko & Haftung
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.
Unsere Inhalte ersetzen keine persönliche Anlageberatung und berücksichtigen keine individuellen Verhältnisse wie Einkommen, Risikobereitschaft oder steuerliche Situation.
Bitte beachten Sie:
Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte sowie das Eintreffen etwaiger Prognosen übernehmen wir keine Haftung. Eine fundierte Beratung durch Finanz- oder Steuerexperten ist unerlässlich.
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Für eine konkrete steuerrechtliche Beratung zu Ihrer Situation fragen Sie bitte eine:n Steuerberater:in.