Fragen zum Depot
Fragen & Antworten
Sie können Verkäufe oder die Schließung Ihres Depots ganz unkompliziert direkt über das Plattform Banking gemäß der folgenden Anleitung vornehmen.
Alternativ nutzen Sie dieses Formular für die Abwicklung von Verkäufen und Schließungen des Depot- oder Verrechnungskontos.
Nein, jedes Wertpapierdepot wird mit einem eigenen Verrechnungskonto geführt. So bleiben Gebühren und Transaktionen klar voneinander getrennt und die Übersicht über die einzelnen Konten wird jederzeit gewährleistet.
Im Todesfall hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob es sich um ein Einzel- oder ein Gemeinschaftsdepot handelt – und bei Gemeinschaftsdepots zusätzlich davon, ob es mit einzelner oder gemeinsamer Verfügung eröffnet wurde:
- Gemeinschaftsdepot mit gemeinsamer Verfügung:
Das Depot sowie das dazugehörige Verrechnungskonto werden gesperrt. Eine Verfügung ist erst wieder möglich, wenn die Erbfolge durch Vorlage des Einantwortungsbeschlusses nachgewiesen wurde. - Gemeinschaftsdepot mit einzelner Verfügung:
Der/die überlebende Depotinhaber:in kann weiterhin über das Depot verfügen. Eine vollständige Auflösung ist jedoch erst möglich, wenn ein Einantwortungsbeschluss vorliegt, der die Erbfolge am Anteil der verstorbenen Person bestätigt. - Einzeldepot:
Eine Verfügung über Depot und Verrechnungskonto ist ausschließlich für den/die Erben möglich – gegen Vorlage eines gültigen Einantwortungsbeschlusses sowie einer Kopie des/der amtlichen Lichtbildausweise/s.
Kapitalmaßnahmen umfassen unter anderem Übernahme- und Rückkaufangebote, Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, Bardividenden mit Reinvestitionsoption oder Bezugsrechte. Alle relevanten Informationen dazu erhalten Sie entweder per Post oder direkt im Plattform Banking.
Ein Zeichnungsberechtigter kann einzeln über das Guthaben der verbundenen Konten und Depots verfügen. Allerdings unterliegt diese Berechtigung gewissen Einschränkungen im Vergleich zu den Rechten eines Depotinhabers:
- Für Änderungen wie die Benennung eines weiteren Zeichnungsberechtigten, einen Beraterwechsel oder die Schließung des Depots sind die Unterschriften aller Depotinhaber erforderlich. Die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten allein ist in diesen Fällen nicht ausreichend.
- Auszahlungen oder Überweisungen auf ein privates Konto des Zeichnungsberechtigten sind nicht zulässig.
- Im Todesfall eines oder mehrerer Depotinhaber erlischt die Zeichnungsberechtigung automatisch.
Die Ergänzung eines bestehenden Einzel- oder Gemeinschaftsdepots um eine zeichnungsberechtigte Person ist mittels des Formulars „Hinzunahme Zeichnungsberechtigter“ möglich. Dieses muss sowohl von allen derzeitigen Depotinhaber:innen als auch von der hinzuzufügenden Person unterzeichnet werden.
Zusätzlich ist eine gültige Legitimationsurkunde der neu zu berechtigenden Person (Reisepass, Personalausweis oder – bei österreichischen Staatsbürger:innen – auch Führerschein) beizulegen.
Für die Bearbeitung fällt eine Gebühr von EUR 27,50 zzgl. USt. an. Der Betrag wird automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht.
Für die Löschung eines Zeichnungsberechtigten ist ein formloses Schreiben erforderlich. Dieses muss die Depotnummer enthalten und von allen Depotinhaber:innen unterschrieben sein.
Bitte senden Sie das Schreiben per E-Mail an service@dieplattform.at.
Die Erweiterung eines Einzel- oder Gemeinschaftsdepots um eine weitere Person kann mittels des Formulars „Hinzunahme Depotinhaber“ beantragt werden. Das Formular ist sowohl von den bisherigen als auch von der hinzuzufügenden Person zu unterzeichnen.
Zusätzlich ist eine gültige Legitimationsurkunde der hinzuzufügenden Person (z. B. Reisepass, Personalausweis oder – bei österreichischen Staatsbürger:innen – auch Führerschein) erforderlich.
Für die Änderung der Depotinhaber:innen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 27,50– zzgl. USt. vom zugehörigen Verrechnungskonto eingehoben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Streichung einer Depotinhaberin bzw. eines Depotinhabers ohne Neueröffnung und Übertragung möglich. Dafür ist das Formular "Änderungsformular Streichung Depotinhaber" zu verwenden.
Die Person, die aus dem Depot entfernt werden soll, muss vollständig auf alle Ansprüche aus dem Depot und dem dazugehörigen Verrechnungskonto sowie auf alle darauf befindlichen Werte verzichten. Die verbleibenden Depotinhaber:innen übernehmen gemeinsam und solidarisch alle damit verbundenen Verpflichtungen.
Grundvoraussetzung: Die verbleibenden Depotinhaber:innen müssen seit mindestens 6 Monaten als solche geführt sein. Ist dies nicht der Fall und liegt kein Nachweis für einen unentgeltlichen Depotübertrag (z. B. Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsmeldung) vor bzw. wird keine Ermächtigung zur Finanzamtsmeldung erteilt, kommt es zum Zeitpunkt der Streichung zu einer steuerpflichtigen Realisierung in Höhe des gesamten Depotbestands.
Für die Änderung der Depotinhaber:innen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 27,50– zzgl. USt. vom zugehörigen Verrechnungskonto eingehoben.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Budgetbegleitgesetz) ist eine Umschreibung eines Wertpapierdepots von einer natürlichen auf eine juristische Person nicht möglich. Stattdessen ist eine Depotübertragung der Wertpapiere vom bestehenden Depot einer natürlichen Person auf ein – gegebenenfalls neu zu eröffnendes – Depot einer juristischen Person erforderlich. Die beiden Depots gelten steuerlich als getrennt, da sie unterschiedlichen Steuerpflichtigen zugeordnet sind.
Ein solcher Übertrag stellt steuerlich eine Entnahme dar und wird als steuerpflichtige Veräußerung gewertet. Ergibt sich dabei ein Wertzuwachs gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis, ist die depotführende Stelle gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer (KESt) auf diesen Gewinn einzubehalten.
Was ist dafür notwendig?
- Optional: Ein neuer Depoteröffnungsantrag für die juristische Person
- Das ausgefüllte Depotübertragsformular
- Wichtig: Auf Seite 2 des Formulars muss die Variante D / Finanzamtsmeldung angekreuzt werden
- Zusätzlich wird die Steuernummer der natürlichen Person benötigt – damit die steuerlich relevanten Anschaffungsdaten korrekt übernommen werden können
- Ergänzende Unterlagen zur Eröffnung des Firmendepots, wie:
- Erklärung der wirtschaftlich berechtigten Personen inkl. LEI
- Ausweiskopien der zeichnungsberechtigten Personen und der wirtschaftlich Berechtigten
- KYC-Formular für juristische Personen
Die benötigten Formulare finden Sie hier.