FAQ KYC

Wann ist ein KYC-Formular erforderlich?

Gem. § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG ist es erforderlich Informationen und Unterlagen über die Herkunft der eingesetzten Mittel vor Begründung der Geschäftsbeziehung einzuholen. Das KYC-Formular ist ab einem Schwellwert von 75.000 Euro erforderlich. Am Formular ist die Bekanntgabe von personenbezogenen Daten (beruflicher Tätigkeit, Einkommen, ...), die Herkunft der Gelder (woher stammen die Gelder, aus welchen Quellen stammen die jeweiligen Geldbeträge, wo sind die Gelder frei geworden) notwendig. Im Feld "Erläuterungen" haben Sie Platz für eine kurze Sachverhaltsdarstellung.

Warum werden Mittelherkunftsnachweise benötigt?

Aufgrund von internen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben werden Mittelherkunftsnachweise benötigt. Die Schelhammer Capital Bank AG muss hierbei ihrer Verpflichtung als Bank gegenüber den Behörden nachkommen. Bei den Mittelherkunftsnachweisen sind Dokumente, welche die Plausibilität der Gelder nachweisen, notwendig. 

Wann genau werden harte Mittelherkunftsnachweise benötigt?

Ab einem Schwellwert von 250.000 Euro bzw. bei Vermögensaufbauplänen ab 1.000 Euro sind zusätzlich Unterlagen, welche die Quelle der Mittelherkunft nachweislich dokumentieren, erforderlich. Anlassbezogen können jederzeit Unterlagen zur Mittelherkunft angefordert werden. 
Die o.a. Regelungen kommen unabhängig davon, ob es sich um eingeliefertes Vermögen von Fremdbanken oder um neue Gelder handelt, zu tragen. Die Nachweise sind ebenso bei langjährigen Kunden erforderlich, sofern die Schwellenwerte überschritten werden. 
Zu beachten ist, dass jede Mittelherkunftsprüfung risikobasierend bzw. individuell erfolgt, sodass auch unter den jeweiligen Schwellwerten Nachweise angefordert werden können. Zudem können im Einzelfall von der Liste abweichende Unterlagen angefordert werden.

Wo finde ich eine Liste, welche Mittelherkunftsnachweise für die Erbringung von harten Nachweisen bei Know Your Customer Unterlagen geeignet sind?

Zu beachten ist, dass jede Mittelherkunftsprüfung risikobasierend bzw. individuell erfolgt, sodass auch unter den jeweiligen Schwellenwerten Nachweise angefordert werden können. Zudem können im Einzelfall von der Liste abweichende Unterlagen angefordert werden.

Bei der Mittelherkunftsdokumentation stellt sich immer dieselbe Frage. Was ist der Ursprung der Gelder, wo wurden diese angespart und wo werden die Gelder nun frei?

Diese Fragen sind, mittels den entsprechenden Nachweisen, zu dokumentieren. Angefügt finden Sie einige Unterlagen zur Erleichterung, welche Nachweise sich je nach Quelle eignen. 

Zu beachten ist, dass jede Mittelherkunftsprüfung risikobasierend bzw. individuell erfolgt, sodass auch unter den jeweiligen Schwellenwerten Nachweise angefordert werden können. Zudem können im Einzelfall von der Liste abweichende Unterlagen angefordert werden.
Liste Nachweise: PDF-Dokument Mittelherkunftsdokumentation 
Das Formular zur Mittelherkunftsdokumentation steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.dieplattform.at/de/formulare-und-downloads/know-your-customer 

Was ist eine Politisch Exponierte Person (PEP)?

Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder in den letzten 12 Monaten ausgeübt haben sowie deren unmittelbaren Familienangehörigen und bekannter Weise nahestehenden Personen.
PEP‘s sind: 

  • Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder
  • Ö: Bundespräsident, Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung, Abgeordnete des Nationalrates, des Bundesrates
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien
  • Ö: Mitglieder der Führungsgremien von im Nationalrat vertretenen politischen Parteien
  • Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann 
  • Ö: Richter des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs;
  • Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken 
  • Ö: Präsident des Bundesrechnungshofes, Direktoren der Landesrechnungshöfe und Mitglieder des Direktoriums der Österreichischen Nationalbank;
  • Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte 
  • Ö: Militärpersonen ab dem Dienstgrad Generalleutnant;
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen 
  • Ö: Bund oder Land mit mindestens 50% v.H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt, oder von Bund oder einem Land alleine betrieben oder Beherrschung durch Bund oder ein Land durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen;
  • Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation
  • nahe Angehörige von PEP‘s: 
  • Ehepartner 
  • Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist
  • Lebensgefährte nach § 72 Abs 2 StGB
  • die Kinder (einschließlich Wahl- und Pflegekinder) und deren Ehepartner oder Partner, die nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt sind bzw. deren Lebensgefährten nach § 72 Abs. 2 StGB
  • die Eltern
     

Was ist eine LEI, wer benötigt eine LEI und wo kann diese beantragt werden?

Bei der LEI (Legal Entity Identifier) handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, welche weltweit eine eindeutige Identifizierung von Finanzmarktteilnehmern ermöglicht. Der LEI ist für die MiFIR-Meldung von Wertpapiertransaktionen erforderlich. Jede juristische Person muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Einzelunternehmer, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind. Die Kosten sind vom Kunden zu Tragen. Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice Deutschland. Als lokaler Servicepartner steht die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) zur Verfügung. Eine vollständige Liste aller LEI-Vergabestellen finden Sie auf der Leiroc-Website. Registrierungen und Erneuerungen von LEIs sind auch über register-lei.at möglich.
https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/legal-entity-identifier-voraussetzung-wertpapiergeschaefte.html