FAQ Depot

Wie kann ich einen Verkauf beantragen?

Mit dem Verkaufsformular Kunde kann eine Veräußerung der Wertpapiere beantragt werden. Am Formular besteht die Möglichkeit die Wertpapiere, welche veräußert werden sollen, bekannt zu geben. Zusätzlich ist die Bekanntgabe zur Überweisungsangabe erforderlich. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann elektronisch oder per Post eingereicht werden.


 

Können mehrere Depots über ein gemeinsames Verrechnungskonto verfügen?

Nein. Für jedes Wertpapierdepot wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Hiermit wird eine Trennung der jeweiligen Gebühren und die Übersichtlichkeit zwischen den einzelnen Konten gewährleistet.

Informationen zu Kapitalmaßnahmen (Übernahmeangebot, Fusion)

Kapitalmaßnahmen betreffen Übernahme- und Rückkaufangebote, Kapitalerhöhungen gegen Bareinzahlungen, Bardividenden mit der Möglichkeit zur Reinvestierung, Vorrechtszeichnungen etc. Alle erforderlichen Informationen werden postalisch übermittelt bzw. im Online Banking bereitgestellt. 

Inhaber und/oder Zeichnungsberechtigter: Was ist der Unterschied?

Der Zeichnungsberechtigte darf mit einer Einzelverfügung über das Guthaben der Depots und Konten verfügen. Jedoch gibt es Einschränkungen gegenüber den Rechten eines Depotinhabers. So sind bei der Nennung eines weiteren Zeichnungsberechtigen, eines Beraterwechsels oder bei der Schließung des Depots die Unterschriften aller Depotinhaber notwendig (Die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten ist nicht ausreichend bzw. notwendig). Weiters sind Auszahlungen / Überweisungen auf das private Konto eines Zeichnungsberechtigten nicht möglich. Im Todesfall der/des Depotinhaber/s verfällt die Zeichnungsberechtigung.

Kann ich nachträglich die Streichung eines Zeichnungsberechtigten beantragen?

Für die Löschung eines Zeichnungsberechtigten wird ein formloses Schreiben mit Angabe der Depotnummer sowie der Kundenunterschrift aller Depotinhaber benötigt. Das Schreiben senden Sie per Mail an service@dieplattform.at. 

Zeichnungsberechtigten hinzufügen: Wie gehe ich vor?

Die Hinzunahme eines Zeichnungsberechtigten zu einem bestehenden Einzel- oder Gemeinschaftsdepot kann mit dem Änderungsformular Hinzunahme Zeichnungsberechtigter beantragt werden. Das Formular ist von den bestehenden Depotinhabern als auch von dem Zeichnungsberechtigten zu unterzeichnen. Zusätzlich ist die Übermittlung einer Legitmationsurkunde (Reisepass, Personalsausweis, Führerschein bei österreichischen Staatsbürgern) des aufzunehmenden Zeichnungsberechtigten erforderlich.

Für die Änderung wird eine Gebühr in der Höhe von EUR 12,50-- zzgl. USt. vom Verrechnungskonto eingehoben.

Aus einem Einzeldepot soll ein Gemeinschaftsdepot werden: Wie gehe ich vor?

Eine Hinzunahme eines weiteren Depotinhabers zu einem bestehenden Einzel- oder Gemeinschaftsdepot kann mit dem Änderungsformular Hinzunahme Depotinhaber beantragt werden. Das Formular ist von den bestehenden als auch von den auszunehmenden Inhabern zu unterzeichnen. Zusätzlich ist die Übermittlung einer Legitmationsurkunde (Reisepass, Personalsausweis, Führerschein bei österreichischen Staatsbürgern) des aufzunehmenden Inhabers erforderlich.

Für die Depotinhaberänderung wird eine Gebühr in der Höhe von EUR 25,-- zzgl. USt. vom Verrechnungskonto eingehoben.

Aus einem Gemeinschaftsdepot soll ein Einzeldepot werden: Wie gehe ich vor?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Streichung eines Inhabers ohne Neueröffnung und Übertragung möglich. Hierzu verwenden Sie bitte das Änderungsformular Streichung Depotinhaber

Der zu streichende Inhaber muss dazu auf alle Ansprüche aus dem Depot und Verrechnungskonto und auf alle darauf erlegten Werte verzichten. Die verbleibenden Inhaber übernehmen solidarisch alle damit verbundenen Verpflichtungen. Grundvoraussetzung ist, dass die verbleibenden Inhaber länger als 6 Monate Depotinhaber sind. Ist der verbleibende Depotinhaber (einer der verbleibenden Depotinhaber) nicht länger als 6 Monate Depotinhaber und wird ein unentgeltlicher Depotübertrag nicht nachgewiesen (Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsmeldung) oder die Ermächtigung zur Finanzamtsmeldung nicht erteilt, findet zum Zeitpunkt des Ausscheidens des nun zu streichenden Beteiligten eine steuerpflichtige Realisierung im Ausmaß des gesamten Depotbestandes statt.

Welche Unterlagen sind für eine Depoteröffnung eines Minderjährigen erforderlich?

Ein Depot für Minderjährige kann, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechungen im Ausland bezüglich Minderjähriger, ausschließlich für österreichische Staatsbürger eröffnet werden. 
Auf einem Depot für Minderjährige sind ausschließlich Investitionen in mündelsicheren Wertpapieren zulässig. 

Depotinhaber kann nur der Minderjährige selbst sein. Beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte sind als Zeichnungsberechtigte anzuführen. Der Konto-/Depoteröffnungsantrag ist von den gesetzlichen Vertretern (bei gemeinsamer Obsorge sind beide Elternteile gesetzliche Vertreter) zu unterzeichnen. 

Obliegt einem Elternteil die alleinige Obsorge, so ist ein entsprechender Nachweis (Kopie des Obsorgebeschlusses), aus welchem sich die alleinige gesetzliche Vertretung ergibt, beizulegen. In diesem Fall ist der Konto-/Depoteröffnungsantrag nur vom alleinigen gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Weiters ist dem Konto-/Depoteröffnungsantrag eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Ausweiskopie des Minderjährigen beizulegen. Ebenso sind Ausweiskopien der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein Referenzkonto, lautend auf einen gesetzlichen Vertreter, ist verpflichtend bekanntzugeben. 
Ausnahme: bei mündigen Minderjährigen kann unter Beilage eines Gehaltsnachweises bzw. Lehrlingsentschädigungsnachweises das Referenzkonto auch auf den Minderjährigen selbst lauten. 

Das Beiblatt zum Konto- und Depoteröffnungsantrag für Minderjährige muss beigelegt und von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.

Welche Unterlagen sind für eine Depoteröffnung einer juristischen Person erforderlich?

Bitte verwenden Sie in diesem Fall auch den Eröffnungsantrag für Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto. Unter P1 tragen Sie die Daten der juristischen Person ein und unter P2 sowie ggf. P3 den/die Daten der natürlichen Person/-en als Zeichnungsberechtigte/-n. Bitte beachten Sie, dass für P1 die firmenmäßige Zeichnung erforderlich ist (wenn vorhanden Firmenstempel und Unterschrift der vertretungsbefugten Personen). Für P2 sowie ggf. P3 ist die Unterschrift des/der Verfügungsberechtigten erforderlich. Weiters benötigen wir verpflichtend die LEI-Nummer, das Formular für den wirtschaftlichen Eigentümer, einen aktuellen Firmenbuchauszug, das KYC-Formular und einen aktuellen Auszug aus dem WiEReg.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
https://www.dieplattform.at/de/formulare-und-downloads/zusatzformulare-beiblaetter

Änderung Depot natürliche Person auf juristische Person: Wie gehe ich vor?

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Budgetbegleitgesetz) kann das Depot von einer natürlichen Person nicht auf die juristische Person umgeschrieben werden. Es ist stattdessen eine Depotübertragung von Wertpapieren vom Depot der natürlichen Person auf das ggf. neu zu eröffnende Depot einer juristischen Person erforderlich. Die Depots gehören somit unterschiedlichen Steuerpflichtigen (Depot der juristischen vs. Depot der natürlichen Person).
Ein Übertrag von Wertpapieren von einem Depot einer natürlichen Person auf ein Depot einer juristischen Person führt nach allgemeinen steuerlichen Vorschriften zum Vorliegen einer steuerlich relevanten Entnahme und somit zu einer steuerpflichtigen Veräußerung der Wertpapierpositionen. Entsteht ein Vermögenszuwachs gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis, hat die depotführende Stelle grundsätzlich KESt auf diese Wertsteigerungen einzubehalten.
In der Praxis bedeutet das, dass wir einen neuen Depoteröffnungsantrag auf die juristische Person, lautend als neuen Depotinhaber, benötigen und zusätzlich das "Depotübertragsformular". Auf der Seite 2 des Depotübertragformulars ist wichtig, dass die Variante D / Finanzamtsmeldung angekreuzt wird. Zudem wird die Steuernummer (der natürlichen Person) benötigt. Hierdurch erfolgt bei der Einlieferung auf das Firmendepot die Weitergabe der korrekten steuerlichen Anschaffungsdaten. Folglich wird ein neuer Depoteröffnungsantrag für die juristische Person mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen, wie Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer inkl. LEI, Ausweiskopien der Zeichnungsberechtigten und wirtschaftlicher Eigentümer sowie das KYC-Formular für juristische Personen benötigt. 

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
https://www.dieplattform.at/de/formulare-und-downloads/uebertragsformulare
https://www.dieplattform.at/de/formulare-und-downloads/eroeffnungsantrag-fuer-wertpapierdepots

Umgang mit Wertpapierdepots im Todesfall

Bei einem Gemeinschaftsdepot hängt es davon ab, ob es mit einzelner oder mit gemeinsamer Verfügung eröffnet wurde. Bei gemeinsamer Verfügung wird das Depot inklusive Verrechnungskonto gesperrt und es kann erst wieder verfügt werden, wenn die Erbfolge feststeht (Vorlage Einantwortungsbeschluss). Bei einzelner Verfügung kann der noch lebende Inhaber weiter über das Depot verfügen, jedoch ist eine Depotauflösung nicht möglich. Dies kann erst erfolgen, wenn der Einantwortungsbeschluss, der die Erbfolge des Anteils des Verstorbenen enthält, feststeht. 

Bei Einzeldepots können der/die Erbe/n generell nur unter Vorlage von Einantwortungsbeschluss und Ausweiskopie/n über Depot und Verrechnungskonto verfügen.