FAQ Allgemein

Abwicklung Kauf/Verkauf von Wertpapieren?

Käufe können aufgrund unseres Geschäftsmodells ausschließlich über einen Vermögensberater abgewickelt werden. Haben Sie noch keinen Berater? Kein Problem! Wenn Sie einen Vermögensberater suchen, finden Sie unter folgendem Link die Liste mit unseren Kooperationspartnern:
https://www.dieplattform.at/de/fuer-kunden/kooperationspartner-fuer-finanzberater

Verkäufe können Sie schnell und einfach mit dem Verkaufsformular Kunde selbstständig in Auftrag geben.

  • Wollen Sie den gesamten Bestand verkaufen, schreiben Sie „Alles“ in das Feld Verkaufsbetrag. 
  • Möchten Sie zusätzlich das Depot schließen, kreuzen Sie „Depotschließung“ an.
  • Für die Depotschließung sind die Unterschriften aller Depotinhaber erforderlich.

 

Welche Änderungen/Transaktionen darf ich als Kunde selbstständig vornehmen?

Als Kunde dürfen Sie sämtliche Stammdatenänderungen, Reduktionen von Sparplänen, Verkäufe, die Depotschließung und Überweisungen vornehmen. 

Welche Änderungen/Transkationen müssen über den Vermögensberater abgewickelt werden?

Über den Vermögensberater müssen alle Eröffnungen, Nachzeichnungen/neuen Investitionen, Sparplanerhöhungen sowie Umschichtungen abgewickelt werden.

Wie kann ich die Umstellung vom postalischen Versand auf elektronischen Versand veranlassen?

Die Umstellung kann mit dem Anmeldeformular Onlinebanking  veranlasst werden. Folglich wird der Versand der Zugangsdaten vorgenommen.

 

Welche Belege/Abrechnungen werden wann zur Verfügung gestellt und in welcher Form?

Sie erhalten quartalsweise einen Depotauszug, monatlich einen Kontoauszug, sofern eine Transaktion stattgefunden hat, einmal jährlich einen Jahresdepotauszug, das Steuerreporting und den Kosten-Summenbeleg sowie Kauf- und Verkaufsabrechnungen.
Die Auszüge und Abrechnungen werden per Post oder über das elektronische Schließfach zur Verfügung gestellt.

Sind meine Einlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt?

Aufgrund des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und je Institut gesichert. Die Einlagensicherung gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Einlegers.

Eine genaue Beschreibung des neuen Einlagensicherungssystems finden Sie unter folgendem Link:
https://www.oenb.at/finanzmarkt/drei-saeulen-bankenunion/einlagensicherungssystem.html