Depotübertrag

einfach Wertpapiere auf Ihr Plattform-Depot übertragen

Sie möchten Ihr bestehendes Depot zu uns übertragen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Ein Depotübertrag kann jedoch – abhängig von der bisherigen Depotbank und den Wertpapierarten – Zeit in Anspruch nehmen und mit Kosten verbunden sein.

Depotübertragungsaktion
Gültig von 01.07.2025 bis 30.09.2025

Voraussetzung
  • Depotübertrag von einer Fremdbank zur Plattform.
  • Eingang Depotübertragungsformular bis 30.09.2025 bei der Plattform. (E Mail an service@dieplattform.at)
  • Kostenübernahme der Übertragungsspesen von bis zu EUR 250,- je Depot.
  • Bei Positionen unter EUR 2.000,- erfolgt keine Kostenübernahme.
  • Rücksprache mit Plattform bei Überschreitung der Übertragungsspesen von EUR 250,- (service@dieplattform.at)

Kostenübernahme
  • Übermittlung einer Abrechnung der Übertragungsspesen an service@dieplattform.at.
  • Gutschrift der Übertragungsspesen am Verrechnungskonto des Kunden.
ES IST IMMER EIN GUTER ZEITPUNKT, UM MIT EINEM INVESTMENT ZU BEGINNEN
Depotübertrag Inland

Bei einem Depotübertrag von einer inländischen Bank zur Plattform können steuerlich relevante Daten
mitübertragen werden. Dabei ist zwischen Eigenübertrag und Fremdübertrag zu unterscheiden.

➡ Eigenübertrag (Depotinhaber bleibt gleich)
Beim Eigenübertrag – also wenn der Depotinhaber beim Auslieferungsdepot und beim Einlieferungsdepot identisch ist – können die steuerlich relevanten Daten (z. B. Anschaffungsdaten für die Berechnung der Kapitalertragsteuer) in der Regel übernommen werden.
Es erfolgt keine KESt-Abgrenzung.

Wichtig: Ein Depotübertrag von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot oder umgekehrt gilt als Fremdübertrag.

➡ Fremdübertrag (Depotinhaber wechselt)
Beim Fremdübertrag – also wenn der Depotinhaber beim Auslieferungsdepot und beim Einlieferungsdepot unterschiedlich ist – können steuerlich relevante Daten nur bei einem unentgeltlichen Übertrag übernommen werden.
Es erfolgt keine KESt-Abgrenzung, wenn der Übertrag unentgeltlich erfolgt, also ohne Gegenleistung des neuen Depotinhabers an den bisherigen Depotinhaber.

Ein unentgeltlicher Übertrag kann mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden, z. B.:

  • Schenkungsmeldung gemäß § 121a BAO
  • Notariatsakt zum Schenkungsvertrag
  • Einantwortungsbeschluss, gerichtliche Amtsbestätigung oder Bestätigung durch den Gerichtskommissär

Achtung: Der Depotübertrag ist ein Auftrag an die abgebende (ausliefernde) Bank. Die oben genannten Unterlagen müssen von dieser Bank nicht zwingend akzeptiert werden. Eine vorherige Rücksprache mit der Bank ist daher empfehlenswert.

➡ Fremdübertrag mit KESt-Abgrenzung
Wenn der unentgeltliche Charakter nicht nachgewiesen werden kann, wird der Übertrag steuerlich als fiktiver Verkauf und anschließender Neukauf gewertet.

Das bedeutet:

  • Kapitalertragsteuer wird beim Übertrag durch das Auslieferungsdepot einbehalten
  • Die historischen Anschaffungswerte werden nicht übernommen
  • Eine neue steuerliche Haltedauer beginnt

Wichtig: Ein Depotübertrag von einem Einzeldepot auf ein Gemeinschaftsdepot oder umgekehrt ist immer als Fremdübertrag zu werten.

➡ Ablauf: Depotübertrag Inland
(Optional) Plattform-Depoteröffnung
Schritt 1: Formular „Auftrag zum Übertrag“ ausfüllen
Schritt 2: Formular direkt an die abgebende Bank oder an service@dieplattform.at senden
(Optional) Wir leiten den Übertrag an die abgebende Bank weiter.
Schritt 3: Bearbeitung des Depotübertrags durch die abgebende Bank
Schritt 4: Einbuchung auf Ihrem Plattform-Depot

Ein Depotübertrag kann – abhängig von unterschiedlichen Banksystemen und Lagerstellen2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Depotübertrag aus dem Ausland

Bei einem Depotübertrag von einer ausländischen Bank zur Plattform werden keine steuerlich relevanten Daten automatisch mitübertragen.

Steuerlich relevante Anschaffungsdaten können aber mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden, z. B.:

  • Vollständige Transaktionsliste (alle Käufe und Verkäufe) ab Depoteröffnung bis zur Auslieferung oder
  • Depotauszug zum 31.12.2010 und Transaktionsliste ab 01.01.2011 bis zur Auslieferung

Liegt kein ausreichender Nachweis vor, ermitteln wir den steuerlichen Anschaffungswert pauschal:

–0,5 % pro Monat ab dem 01.01.2011, maximal jedoch –50 % des Marktwerts am Tag der Einbuchung.

➡ Ablauf: Depotübertrag Ausland
(Optional) Plattform-Depoteröffnung
Schritt 1: Formular „Auftrag zum Übertrag“ ausfüllen
Schritt 2: Formular an die abgebende Bank oder an service@dieplattform.at senden
(Optional) Wir leiten den Übertrag an die abgebende Bank weiter.
Schritt 3: Bearbeitung des Depotübertrags durch die abgebende Bank
Schritt 4: Einbuchung auf Ihrem Plattform-Depot
Ein Depotübertrag kann – abhängig von unterschiedlichen Banksystemen und Lagerstellen2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Schritt 5: Nachweis steuerlich relevanter Anschaffungsdaten an service@dieplattform.at senden

Achtung: Steuerpflicht bei Auslandsdepots
Wertpapiere in einem Auslandsdepot werden nicht automatisch der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) unterworfen.
Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne), die vor dem Übertrag ins österreichische Depot entstehen, müssen eigenveranlagt und in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Ein Depotübertrag ersetzt diese steuerliche Verpflichtung nicht.

Auch nach dem Übertrag ist eine Veranlagung für bereits entstandene Auslands-Erträge weiterhin erforderlich.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, diese Informationen dienen der allgemeinen und unverbindlichen Informationen und sind kein Ersatz für eine steuerliche Beratung. Die steuerliche Situation ist immer individuell von den persönlichen Umständen eines:r Steuerpflichtigen abhängig. Bitte wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von Die Plattform ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtige Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Schreiben Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular – wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Ob per Telefon oder E-Mail: Wir melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen zurück.