Häufige Fragen
und Antworten
Als Kunde können Sie eigenständig Ihre Stammdaten aktualisieren, Sparpläne reduzieren, Wertpapiere verkaufen, Ihr Depot schließen und Überweisungen beauftragen.
Änderungen an persönlichen Daten oder der Referenzkontoverbindung können direkt im Plattform Banking vorgenommen werden. Schritt-für-Schritt-Anleitungen dazu finden Sie hier.
Sollte eine Änderung im Onlinebanking nicht möglich sein, steht ein Änderungsformular zur Verfügung, mit dem die Aktualisierung der Daten veranlasst werden kann.
Für die Durchführung einer Namensänderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Das ausgefüllte Änderungsformular
- Eine Kopie der Heiratsurkunde
- Eine international gültige Legitimationsurkunde, die bereits auf den neuen Namen lautet
Alternativ kann ein unterschriebenes Unterschriftenprobeblatt übermittelt werden, sofern derzeit noch keine Ausweiskopie mit dem neuen Namen vorliegt.
Für Änderungen am KONTO plus – wie etwa eine Anpassung, Aussetzung oder Beendigung des monatlichen Einzugs – übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte Änderungsformular KONTO plus.
Die Umstellung vom postalischen auf den elektronischen Versand erfolgt über das Anmeldeformular für das Plattform Banking. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Zugangsdaten automatisch übermittelt.
Über Ihren Vermögensberater werden folgende Vorgänge durchgeführt: die Eröffnung von Depots, Nachzeichnungen bzw. neue Investitionen, Erhöhungen von Sparplänen sowie Umschichtungen bestehender Anlagen.
Sie erhalten folgende Unterlagen:
- Quartalsweise einen Depotauszug
- Monatlich einen Kontoauszug (sofern im Monat eine Transaktion stattgefunden hat)
- Jährlich einen Jahresdepotauszug, das Steuerreporting sowie den Kosten-Summenbeleg
- Bei jeder Transaktion eine Kauf- oder Verkaufsabrechnung
Wie werden die Unterlagen bereitgestellt?
Sie haben die Wahl: Die Belege und Abrechnungen werden entweder per Post oder digital über Ihr elektronisches Schließfach zur Verfügung gestellt.
Ja — dank des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) sind Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und pro Bank geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsbürgerschaft Sie haben.
Weitere Informationen zum österreichischen Einlagensicherungssystem finden Sie hier: Einlagensicherungssystem der OeNB
Information zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Warum erscheint der Hinweis „Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden“?
Bei Überweisungen auf Verrechnungskonten oder KONTO plus der Plattform keine Empfängerüberprüfung möglich.
Hintergrund: Diese Konten sind keine klassischen Zahlungskonten wie ein Girokonto.
Wichtig: Der Hinweis bedeutet nicht, dass das Konto auf einen anderen Namen lautet oder ein Betrugsverdacht besteht.
Er zeigt lediglich an, dass die Empfängerüberprüfung technisch nicht möglich war.
Die Überweisung kann trotzdem sicher durchgeführt werden.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Seit 9. Oktober 2025 gibt es im europäischen Zahlungsverkehr eine neue Sicherheitsfunktion: die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP).
Sie wurde mit der EU-Instant-Payment-Verordnung (EU) 2024/886 eingeführt.
Dabei prüft die Bank vor einer Überweisung automatisch, ob der eingegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt.
Wann wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt?
Die Empfängerüberprüfung erfolgt bei:
- SEPA-Überweisungen oder SEPA-Echtzeitüberweisungen
- Überweisungen auf Zahlungskonten (z. B. Girokonten)
- Banken, die beide an das VoP-System angeschlossen sind
- Überweisungen, bei denen Name und IBAN angegeben werden
Mögliche Ergebnisse der Prüfung:
- Name stimmt überein
- Ähnlicher Name gefunden
- Name stimmt nicht überein
- Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden.
Wann ist keine Empfängerüberprüfung möglich?
Die Empfängerüberprüfung wird nicht durchgeführt, wenn eine Überweisung auf ein Konto erfolgt, das kein Zahlungskonto ist, zum Beispiel:
- Verrechnungskonto
- Sparkonto
- Kreditkonto
In diesen Fällen erscheint im Onlinebanking der Hinweis „Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden“.
Wichtig:
Dieser Hinweis bedeutet nicht, dass das Konto auf einen anderen Namen lautet oder ein Betrugsverdacht besteht.
Er zeigt lediglich an, dass die Empfängerüberprüfung technisch nicht möglich war.
Die Überweisung kann trotzdem sicher durchgeführt werden.