Häufige Fragen
und Antworten
Als Kunde können Sie eigenständig Ihre Stammdaten aktualisieren, Sparpläne reduzieren, Wertpapiere verkaufen, Ihr Depot schließen und Überweisungen beauftragen.
Änderungen an persönlichen Daten oder der Referenzkontoverbindung können direkt im Plattform Banking vorgenommen werden. Schritt-für-Schritt-Anleitungen dazu finden Sie hier.
Sollte eine Änderung im Onlinebanking nicht möglich sein, steht ein Änderungsformular zur Verfügung, mit dem die Aktualisierung der Daten veranlasst werden kann.
Für die Durchführung einer Namensänderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Das ausgefüllte Änderungsformular
- Eine Kopie der Heiratsurkunde
- Eine international gültige Legitimationsurkunde, die bereits auf den neuen Namen lautet
Alternativ kann ein unterschriebenes Unterschriftenprobeblatt übermittelt werden, sofern derzeit noch keine Ausweiskopie mit dem neuen Namen vorliegt.
Für Änderungen am KONTO plus – wie etwa eine Anpassung, Aussetzung oder Beendigung des monatlichen Einzugs – übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte Änderungsformular KONTO plus.
Die Umstellung vom postalischen auf den elektronischen Versand erfolgt über das Anmeldeformular für das Plattform Banking. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Zugangsdaten automatisch übermittelt.
Über Ihren Vermögensberater werden folgende Vorgänge durchgeführt: die Eröffnung von Depots, Nachzeichnungen bzw. neue Investitionen, Erhöhungen von Sparplänen sowie Umschichtungen bestehender Anlagen.
Sie erhalten folgende Unterlagen:
- Quartalsweise einen Depotauszug
- Monatlich einen Kontoauszug (sofern im Monat eine Transaktion stattgefunden hat)
- Jährlich einen Jahresdepotauszug, das Steuerreporting sowie den Kosten-Summenbeleg
- Bei jeder Transaktion eine Kauf- oder Verkaufsabrechnung
Wie werden die Unterlagen bereitgestellt?
Sie haben die Wahl: Die Belege und Abrechnungen werden entweder per Post oder digital über Ihr elektronisches Schließfach zur Verfügung gestellt.
Ja — dank des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) sind Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und pro Bank geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsbürgerschaft Sie haben.
Weitere Informationen zum österreichischen Einlagensicherungssystem finden Sie hier: Einlagensicherungssystem der OeNB