GEWINNFREIBETRAG (§ 10 ESTG)

Einfach Investieren und Steuer Sparen

Erfreulicherweise sind auch 2023 alle Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG, also auch entsprechende Investmentfonds, für den Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG zugelassen. Um den Gewinnfreibetrag nutzen zu können, ist eine Investition (=Kaufabrechnung) bis 31.12.2021 Voraussetzung.
 
Rechtzeitig Investieren!
Damit wir die Kaufabrechnung bis 31.12.2023 gewährleisten können, muss der Wertpapier-Kaufauftrag (per Schnittstelle, E-Mail, Post, Fax) und der Geldeingang bis spätestens 19.12.2023 erfolgen. Aufträge bzw. Gelder, die nach diesem Termin einlangen, werden bearbeitet, wobei die Abrechnung bereits im Folgejahr erfolgen kann.


Letzte Chance!
Damit Sie Ihren Kunden auch kurz vor Jahresende noch eine Investition für den Gewinnfreibetrag anbieten können, können wir Ihnen wie gewohnt in ISIN AT0000A1TVS6 Apollo Konservativ bei Auftragseingang bis einschließlich 28.12.2023 eine Abrechnung im Jahr 2023 garantieren.

Voraussetzungen:
            - bestehendes Depot
            - Geld bereits am Verrechnungskonto/KONTO plus

In Ausnahmefällen und vorheriger Rücksprache mit dem Berater- und Kundenservice und der oben angeführten Voraussetzungen ist eine rechtzeitige Abrechnung bei Auftragseingang bis spätestens 29.12.2023 möglich. 

 

Fondsliste
Eine aktuelle Fondsliste mit den über die Plattform zeichenbaren § 14 Investmentfonds fordern Sie bitte über service@dieplattform.at an. 

Seit 01.01.2017 sind Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs.7 Z 4 EStG also auch die § 14 Investmentfonds, für den Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) zugelassen.

1. WER KANN DEN GEWINNFREIBETRAG NUTZEN?

Natürliche Personen

  • Betriebliche Einkünfte (§ 2 EStG.)
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Unternehmer
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften
    • Freiberufler

Gesellschafter einer GmbH

  • Beteiligung von mehr als 25 %
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit

2. WIE KANN MAN DEN GEWINNFREIBETRAG NUTZEN?

  • Grundfreibetrag
    • ohne Investition
    • bis zu EUR 30.000,--
    • max. EUR 4.500,-- (15 % von 30.000,--)
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
    • über Grundfreibetrag hinaus
    • Begünstigte Wertpapiere:
      Wertpapiere im Sinne des § 14. EStG
       Investmentfonds
       4 Jahre dem Betrieb gewidment
    • Geltendmachung in Einkommenssteuererklärung
    • Empfehlung: Investition mittels Vermögensaufbauplan

3. HÖHE DES INVESTITIOINSBEDINGTEN GEWINNFREIBETRAGS?

  • Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 %
  • die nächsten 175.000 Euro: 7 %
  • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 %
  • über 580.000 Euro: kein Gewinnfreibetrag
  • Maximaler Gewinnfreibetrag: 41.450 Euro
  • Pro Veranlagungsjahr

Die Ermittlung und Veranlagung des Gewinnfreibetrags erfolgt durch einen Steuerberater!

Risikohinweis & Haftung

Die enthaltenen Informationen und Unterlagen vermitteln weder ein Anbot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf oder eine Einladung zur Anbotslegung oder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse von Anlegern hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Jede Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Wir übernehmen für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier wiedergegebenen Informationen und Daten sowie das Eintreten von Prognosen keine Haftung. Die enthaltenen Informationen ersetzen keinesfalls eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie umfassende Risikoaufklärung.